AGB

Allgemeines
Nachstehende Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge, sofern sie nicht ausdrücklich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Abwei- chenden Bedingungen des Bestellers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Angaben über Gewicht, Maße, Fassungsvermögen, Preis-Leistung und dergleichen sind nur Richtwerte. Sie werden verbindlich, wenn im Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sowie Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Abbildungen, Zeichnungen und sonstige Unterlagen dürfen ohne unsere Einwilligung anderen nicht zugänglich gemacht werden.

Angebote, Preise, Lieferfristen
Falls nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise ab Werk bzw. ab Lager und in EURO zuzüglich der am Tage der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. Sie gelten nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die vereinbarten und in der Auftragsbestätigung genannten Preise sind verbindlich. Nimmt der Käufer jedoch die bestellte Ware nicht bis zu dem in der Auftragsbestätigung genannten oder vereinbarten Termin ab, so gelten die Preise des Liefertages. Wir wählen die günstigste Versandart. Die von uns genannten Lieferfristen sind unverbindlich. Der Besteller ist auch mit Teillieferungen einverstanden, ohne das es seiner vorherigen Zustimmung bedarf. Der Besteller ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhal- tung der Lieferfrist erst dann berechtigt, wenn er uns mittels eingeschriebenen Brie- fes eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, es ist ein fixer Liefertermin ausdrück- lich vereinbart, oder der Besteller weist nach, daß er an der Lieferung infolge der Verzögerung kein Interesse mehr hat (§ 326 Abs. 2 BGB). Als angemessen gilt eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Besteller, anstatt vom Vertrag zurückzutreten, auch Schadenersatz wegen Nichterfüllung ver- langen. Ist der Leistungsverzug nur auf leichte Fahrlässigkeit unsererseits zurück- zuführen, so beschränkt sich unsere Ersatzpflicht auf die Höhe des Kaufpreises und auf solche Schäden, die infolge anderweitiger Beschaffung der Ware entstehen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Arbeitskämpfe oder unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung sowie ähnliche Ereignisse befreien uns für die Dauer der Auswirkungen oder im Fall der Unmöglichkeit von der Lieferpflicht. Dem Besteller stehen Schadensersatzansprüche nicht zu. Wird uns die Lieferung infolge eines Umstandes, den wir aufgrund leichter Fahrlässigkeit zu vertreten haben, unmöglich, so sind Schadensersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen. Bei vereinbarten anteiligen Werkzeugkosten handelt es sich um 70 % der Gesamtkosten.

Versand
Der Versand erfolgt für Rechnung und auf Gefahr des Bestellers; auch bei frachtfreier Lieferung. Mit Übergabe der Ware an den Transportführer geht die Gefahr auf den Besteller über.
Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Kartons werden nicht zurückgenommen. Kisten können bei frachtfreier Rücksendung nach Station 53840 Troisdorf mit 2/3 des berechneten Wertes gutgeschrieben werden.

Zahlung
Falls aus der Vorderseite nichts anderes hervorgeht, haben Zahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder in 30 Tagen netto zu erfolgen. Wechsel, Schecks und andere Anweisungspapiere nehmen wir nur nach Vereinbarung erfüllungshalber entgegen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Besteller. Bei Zielüberschreitung kommt der Besteller in Verzug. In diesem Falle sind wir berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der zuständigen Landeszentralbank zu berechnen. Außerdem kommen Mengen-Rabattsätze ganz oder teilweise in Wegfall. Dem Besteller steht kein Zurückbehaltungsrecht zu, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erklärt werden. Bestehende Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen die Fälligkeit unserer Forderungen nicht. Kommt der Besteller mit einer Zahlung aus diesem oder einem anderen Geschäft in Rückstand oder werden uns Umstände bekannt, die auf eine geringe Kreditwürdigkeit des Bestellers schließen lassen, so sind wir berechtigt, alle Forderungen aus diesem und anderen Geschäften sofort fällig zu stellen und sicherheitshalber die Herausgabe der von uns gelieferten Waren zu fordern. Wir sind berechtigt, vor Lieferung Vorauszahlungen oder Sicherstellung des Rechnungs- betrages zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Geleistete Zahlungen werden auf die jeweils ältere Forderung verrechnet, auch wenn die Zahlung für bestimmte bezeichnete Waren erfolgt. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unse- rer Geschäftsbeziehung abzutreten.

Gewährleistung und Haftung
Der Besteller ist verpflichtet, die Lieferung unverzüglich zu untersuchen. Mängelrü- gen können bei erkennbaren Mängeln nur unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen, bei nicht sofort erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, spätestens aber innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung schriftlich geltend gemacht werden. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge, fehlerhafter Ware oder bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft liefern wir kostenlos Ersatz. Soweit eine Ersatzlieferung nicht möglich ist, können wir nach unserer Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Als zugesichert gilt eine Eigenschaft nur dann, wenn sie auf unserer schriftlichen Auftragsbestätigung vermerkt ist. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, einer seiner gesetzlichen Ver- treter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt insbesondere für Folgegeschäfte und -kosten

Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäfts- beziehung vor, auch wenn Zahlungen auf bestimmt bezeichnete Waren erfolgen. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldo- forderung. Unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren dürfen nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußert werden, wenn sichergestellt ist, daß die Forderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht und der Eigentumsvorbehalt durch den Bestel- ler an seinen Kunden weitergeleitet wird. Der Besteller tritt bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf oder aus der sonstigen Verwendung der Ware zustehenden For- derungen anteilig in Höhe der Vorbehaltsware mit Nebenrechten einschließlich etwaiger Saldoforderungen an uns ab, und zwar unabhängig davon, ob die Kauf- sache vor oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Jede Be- und Ver- arbeitung, Vermischung und Verbindung der Vorbehaltsware durch den Besteller erfolgt in unserem Auftrag, ohne dass uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wird die gelieferte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware nebst Nebenforderungen zu den anderen vermischten oder verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung bzw. Vermischung. Erfolgt die Vermischung oder Verarbeitung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. Tatsächliche oder rechtliche Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sowie deren Beschädigung oder Abhandenkommen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Im Falle der Pfändung ist uns das Pfändungsprotokoll oder der Pfändungsbeschluss vorzulegen. Kosten für notwendig werdende Interventionen durch uns hat der Besteller zu erstatten. Verpfändungen oder Sicherungsübertragungen werden nicht gestattet. Der Käufer hat uns von einer bevorstehenden oder vollzogenen Verpfändung sowie jeder anderen Schmälerung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Unbefriedigende Auskünfte berechtigen uns, nachträglich andere Zahlungs- bedingungen zu stellen und Sicherheiten oder vorherige Zahlungen zu verlangen. Ebenso sind wir in diesem Falle befugt, vom Vertrag zurückzutreten. Trotz Abtretung ist der Besteller berechtigt, die abgetretenen Forderungen bis zum jederzeit mög- lichen Widerruf durch uns einzuziehen. Er ist verpflichtet, die einbezogenen Beträge gesondert aufzubewahren und sofort an uns abzuführen. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung dem Dritten mitzuteilen und uns die zur Geltend- machung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Bestellers nach unserer Wahl Sicher- heiten frei.

Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Bestellung und Lieferung unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der internationalen Kaufrechtsgesetze ist ausge- schlossen. Erfüllungsort für beide Teile ist 53842 Troisdorf.

Gerichtsstand ist 53721 Siegburg, wenn beide Vertragspartner Kaufleute sind, ansonsten der Sitz des Beklagten.

Datenspeicherung
Wir setzen Sie davon in Kenntnis, daß wir Ihre Daten – soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig – EDV-mäßig speichern und verarbeiten.

Transportschäden
Trotz sorgfältiger Verpackung können Transportschäden bei allen Versandarten auftreten. Damit Sie auf jeden Fall zufriedengestellt werden, bitten wir, die nach- stehenden Richtlinien einzuhalten. Bei Nichtbeachtung müssen wir uns Ersatzliefe- rung oder Neuberechnung vorbehalten.

1. Bei Beschädigungen, die bereits äußerlich sichtbar sind, darf der Empfang nicht quittiert werden.
2. Ist die Verpackung unbeschädigt und werden die Schäden erst beim Auspacken festgestellt, so ist bei der Deutschen Bahn AG bzw. bei Spedition oder Post binnen 3 Tagen nach Übernahme der Sendung zu reklamieren. Ggf. muß der jeweilige Trans- portunternehmer eine Hausaufnahme durchführen. Speditionen lehnen in den meisten Fällen Hausaufnahmen ab und berufen sich auf reine Quittung (unter- schriebenen Frachtbrief). Packen Sie deshalb bitte die Sendung im Beisein des Fahrers aus. Sollte der Fahrer dies ablehnen, Iassen Sie sich einen Vermerk (Sendung unter Vorbehalt angenommen – Fahrer lehnt Öffnung der Sendung in seinem Beisein ab) quittieren.

3. In jedem Fall muß die Sendung in dem Zustand, in dem sie sich bei der Feststel- lung des Schadens befand, liegen bleiben.

Zur reibungslosen Abwicklung eines Schadensfalles benötigen wir von Ihnen:
1. Originalfrachtbrief (Fotokopie erhalten Sie auf Wunsch sofort zurück),
2. Tatbestandsaufnahme der Bahn AG bzw. Spedition,
3. Abtretungserklärung (diese befindet sich bereits vorgedruckt auf der Rückseite des Originalfrachtbriefes und braucht nur noch mit Datum und Unterschrift versehen zu werden). Die Abtretungserklärung bringt für Sie keinerlei Verbindlichkeiten mit sich. Im Schadensfall erhalten Sie kurzfristig Bescheid, wie die Angelegenheit erledigt wird.

Warenrücksendungen
Ihrer Sendung fügen Sie bitte unbedingt unseren Lieferschein bei.

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